Häufig werden Pflegekinder nach einer Herausnahme bei den leiblichen Eltern zunächst in einer Bereitschaftspflegefamilie untergebracht. Dies dient meist der Klärung der Situation, ob und inwieweit eine Rückführung zu den leiblichen Eltern in Betracht kommt. Auch zögert das Jugendamt oft mit der Vermittlung des Kindes in eine Dauerpflegefamilie, wenn und solange noch familiengerichtliche Verfahren anhängig sind….
Verbleib eines Pflegekindes in der Bereitschaftspflegefamilie
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